NEW YORK, 07.April 2026 (GLOBE NEWSWIRE) -- Pomerantz LLP gibt bekannt, dass eine Sammelklage gegen Gemini Space Station, Inc. („Gemini" oder das „Unternehmen") (NASDAQ: GEMI) und bestimmte leitende Angestellte eingereicht wurde. Die Sammelklage, eingereicht beim United States District Court for the Southern District of New York und unter der Aktennummer 26-cv-02261 geführt, erfolgt im Namen einer Klasse bestehend aus allen Personen und Rechtssubjekten außer den Beklagten, die: (a) Stammaktien der Klasse A von Gemini gemäß und/oder nachvollziehbar zu den Angebotsdokumenten (unten definiert) erworben haben, die im Zusammenhang mit der Erstauflistung des Unternehmens am oder um den 12.September 2025 (die „Erstauflistung" oder „Angebot") ausgegeben wurden; und/oder Gemini-Wertpapiere zwischen dem 12.September 2025 und dem 17.Februar 2026, beide Daten einschließlich (der „Klassenzeitraum"), erworben haben. Der Kläger verfolgt Ansprüche gegen die Beklagten mit dem Ziel, Schadensersatz für durch Verstöße der Beklagten gegen die bundesstaatlichen Wertpapiergesetze verursachte Schäden zu erlangen und Rechtsbehelfe gemäß den Abschnitten 11 und 15 des Securities Act von 1933 (der „Securities Act") und den Abschnitten 10(b) und 20(a) des Securities Exchange Act von 1934 (der „Exchange Act") zu verfolgen
Wenn Sie ein Investor sind, der während des Klassenzeitraums Gemini-Wertpapiere erworben hat, haben Sie bis zum 18.Mai 2026 Zeit, das Gericht zu bitten, Sie als Hauptkläger für die Klasse zu ernennen. Eine Kopie der Klage kann unter www.pomerantzlaw.com abgerufen werden. Um diese Klage zu besprechen, kontaktieren Sie Danielle Peyton unter newaction@pomlaw.com oder 646-581-9980 (oder 888.4-POMLAW), gebührenfrei, Durchwahl 7980. Personen, die per E-Mail anfragen, werden gebeten, ihre Postanschrift, Telefonnummer und die Anzahl der erworbenen Aktien anzugeben.
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Gemini wurde 2014 gegründet, um eine Kryptowährungs- („Krypto")-Plattform zu entwickeln und zu betreiben.
Historisch gesehen hat Gemini hauptsächlich Einnahmen durch Transaktions-, Einzahlungs- und andere Gebühren generiert, die den Nutzern seiner Krypto-Plattform berechnet wurden. Dementsprechend stellten die Angebotsdokumente bei der Beschreibung der Umsatzwachstumsstrategie des Unternehmens dar, dass Gemini „überwiegend darauf fokussiert war, [seine] Handelsplattform durch erhöhte MTUs [monatlich transagierende Nutzer]" auszubauen – d.h., eindeutige Nutzer, die mindestens eine Transaktion auf Geminis Plattform innerhalb eines bestimmten 30-Tage-Zeitraums abschließen – „erhöhtes durchschnittliches tägliches Handelsvolumen und Erhöhung der Anzahl der auf [seiner] Plattform verfügbaren Vermögenswerte". Die Angebotsdokumente (unten definiert) stellten ferner dar, dass Gemini die MTUs durch die Gewinnung neuer Privat- und institutioneller Nutzer und internationale Expansion erhöhen würde.
Bezeichnenderweise offenbarten die Angebotsdokumente keine Absicht, einen Vorhersagemarkt zu priorisieren (d.h., eine Plattform, die es Nutzern ermöglicht, „Event-Verträge" zu kaufen und zu verkaufen – im Wesentlichen Instrumente, die auf die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse wetten).
Am 15.August 2025 reichte Gemini eine Registrierungserklärung auf Formular S-1 bei der SEC im Zusammenhang mit der Erstauflistung ein, die nach mehreren Änderungen am 11.September 2025 für wirksam erklärt wurde (die „Registrierungserklärung").
Am 12.September 2025 begannen gemäß der Registrierungserklärung die Stammaktien der Klasse A von Gemini am Nasdaq Global Select Market („NASDAQ") unter dem Tickersymbol „GEMI" öffentlich zu handeln.
Am 15.September 2025 reichte Gemini den Prospekt für die Erstauflistung auf Formular 424B4 bei der SEC im Zusammenhang mit der Erstauflistung ein, der die Registrierungserklärung einbezog und einen Teil davon bildete (zusammen die „Angebotsdokumente").
Gemäß den Angebotsdokumenten gab Gemini 15.178.572 Aktien der Stammaktien der Klasse A des Unternehmens an die Öffentlichkeit zum Angebotspreis von 28,00 $ pro Aktie aus, was dem Unternehmen vor Kosten einen Erlös von 398.437.515 $ einbrachte.
Die Angebotsdokumente wurden fahrlässig erstellt und enthielten infolgedessen unwahre Aussagen über wesentliche Tatsachen oder unterließen die Angabe anderer Tatsachen, die notwendig waren, um die gemachten Aussagen nicht irreführend zu machen, und wurden nicht in Übereinstimmung mit den Regeln und Vorschriften für ihre Erstellung erstellt. Darüber hinaus machten die Beklagten während des gesamten Klassenzeitraums wesentlich falsche und irreführende Aussagen bezüglich des Geschäfts, der Geschäftstätigkeit und der Aussichten des Unternehmens. Insbesondere machten die Angebotsdokumente und die Beklagten falsche und/oder irreführende Aussagen und/oder unterließen es offenzulegen, dass: (i) Gemini die Rentabilität seines Kerngeschäfts als Krypto-Plattform übertrieben hatte; (ii) Gemini sein Engagement für und/oder die Rentabilität des Wachstums seines Geschäfts durch die Ausweitung seiner internationalen Geschäftstätigkeit übertrieben hatte; (iii) dementsprechend waren Geminis finanzielle und geschäftliche Aussichten nach der Erstauflistung übertrieben; (iv) all dies erhöhte ein nicht-spekulatives Risiko, dass Gemini vor einer teuren und störenden Umstrukturierung stand; und (v) infolgedessen waren die Angebotsdokumente und die öffentlichen Aussagen der Beklagten während des gesamten Klassenzeitraums zu allen relevanten Zeiten wesentlich falsch und irreführend.
Am 10.Dezember 2025 kündigte Gemini an, dass es einen Vorhersagemarkt starten und Event-Verträge für seine US-Kunden anbieten würde. Zu diesem Zeitpunkt gaben die Beklagten jedoch keine Hinweise darauf, dass das Unternehmen vor einem abrupten Unternehmenswechsel zu einem vorhersagemarkt-zentrierten Geschäftsmodell stand.
Die Wahrheit begann am 05.Februar 2026 herauszukommen, als Gemini eine Regulation FD-Offenlegung auf Formular 8-K bei der SEC einreichte und die Veröffentlichung eines von den Beklagten Tyler und Cameron Winklevoss verfassten Blogbeitrags ankündigte. In diesem Blogbeitrag kündigten die Winklevoss-Brüder einen Unternehmenswechsel zu „Gemini 2.0" an und beschrieben drei dramatische Änderungen in Geminis Geschäftstätigkeit: (1) Geminis Vorhersagemarkt würde „stärker im Vordergrund unserer Erfahrung stehen"; (2) Gemini würde seine Belegschaft um 25% reduzieren; und (3) Gemini würde die Märkte im Vereinigten Königreich, der Europäischen Union und Australien verlassen.
Bei dieser Nachricht fiel der Kurs der Stammaktien der Klasse A von Gemini um 0,64 $ pro Aktie oder 8,72%, um am 05.Februar 2026 bei 6,70 $ pro Aktie zu schließen.
Dann, am 17.Februar 2026, gab Gemini einen aktuellen Bericht auf Formular 8-K heraus, in dem der Abgang des Beklagten Marshall Beard, seinem ehemaligen Chief Operating Officer („COO"), des Beklagten Dan Chen, seinem ehemaligen Chief Financial Officer („CFO"), und Tyler Meade, Geminis ehemaligem Chief Legal Officer, angekündigt wurde. Das Unternehmen bot auch „vorläufige ungeprüfte Schätzungen" seiner Finanzergebnisse für das am 31.Dezember 2025 endende Geschäftsjahr an, einschließlich eines Nettoumsatzes von 165 Millionen bis 175 Millionen $ und Betriebsausgaben von 520 Millionen bis 530 Millionen $, eine Steigerung von etwa 40% gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr.
Bei dieser Nachricht fiel der Aktienkurs von Gemini um 0,975 $ pro Aktie oder 12,9%, um am 17.Februar 2026 bei 6,585 $ pro Aktie zu schließen.
Am oder nach dem 17.Februar 2026 aktualisierten die Beklagten die Live-Version des oben genannten Blogbeitrags der Winklevoss-Brüder und fügten eine Formulierung hinzu, die Geminis Umstrukturierung ausdrücklich mit dem Abgang des Beklagten Chen, des Beklagten Beard und Tyler Meade vom Unternehmen verband.
Als Ergebnis der unrechtmäßigen Handlungen und Unterlassungen der Beklagten und des drastischen Rückgangs des Marktwerts der Wertpapiere des Unternehmens haben der Kläger und andere Klassenmitglieder erhebliche Verluste und Schäden erlitten.
Pomerantz LLP, mit Büros in New York, Chicago, Los Angeles, London, Paris und Tel Aviv, wird als eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Unternehmens-, Wertpapier- und Kartellsammelklagen anerkannt. Gegründet vom verstorbenen Abraham L. Pomerantz, bekannt als Dekan der Sammelklage-Anwaltschaft, war Pomerantz Pionier auf dem Gebiet der Wertpapier-Sammelklagen. Heute, mehr als 85 Jahre später, führt Pomerantz die von ihm begründete Tradition fort und kämpft für die Rechte der Opfer von Wertpapierbetrug, Verletzungen der Treuepflicht und Unternehmensvergehen. Die Kanzlei hat Milliarden von Dollar an Schadenersatzzahlungen im Namen von Klassenmitgliedern erstritten. Siehe www.pomlaw.com.
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Der Beitrag Pomerantz Law Firm Announces the Filing of a Class Action Against Gemini Space Station, Inc.and Certain Officers – GEMI erschien zuerst auf Crypto Reporter.


